Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der contxt.agency GmbH, Benglen (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), der eine Dienstleistung von der contxt.agency GmbH in Anspruch nimmt. Sie sind integraler Bestandteil jedes Vertrages zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, vorbehaltlich allfälliger abweichender schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall. Sie gelten für alle aktuellen und zukünftigen Dienstleistungen bis zum Ersatz durch eine neue Ausgabe der AGB. Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig oder ungültig erweisen, tangiert dies die restlichen Bestimmungen nicht. Diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Die Leistungen erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieses Vertrags.
Die contxt.agency behält sich die jederzeitige Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die neuen Bedingungen gelten spätestens mit der nach Inkrafttreten der Änderungen erfolgenden, vorbehaltlosen Nutzung des Angebotes als vom Auftraggeber angenommen. Ist der Auftraggeber mit einer Änderung nicht einverstanden, so hat er dies der contxt.agency GmbH vor dem Datum des Inkrafttretens der neuen AGB bekanntzugeben; diesfalls gelten für ihn die letzten von ihm genehmigten AGB weiter.
Die aktuellen AGB der contxt.agency sind auf der Internetseite www.contxt.agency/agb/ publiziert.
Mit mündlicher, digitaler oder schriftlicher Annahme einer Offerte erkennt der Auftraggeber die Gültigkeit dieser Bestimmungen an. Die contxt.agency GmbH weist den Auftraggeber explizit darauf hin, die vorliegenden AGB zu lesen, bevor die Offerte unterzeichnet und der Vertrag abgeschlossen wird. Die unterzeichnende Person bestätigt, den Auftraggeber rechtsgültig vertreten zu können.
Der Auftraggeber ist verpflichtet an dem Projekt mitzuwirken und der contxt.agency GmbH alle nötigen Hilfsmittel zu gewähren. Dies beinhaltet unter anderem Zugriffsrechte, Logindaten und Arbeitskräfte. Ist der Auftraggeber mit seiner Mitwirkungspflicht in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistungen einzustellen und erst nach Vorliegen der Inhalte wieder aufzunehmen. Allfällige dadurch entstehende Doppel- oder Mehraufwendungen müssen durch den Auftraggeber zu dem üblichen Stundensatz entschädigt werden.
Für Inhalte und Materialien, die vom Auftraggeber geliefert werden, ist dieser ausschliesslich selbst verantwortlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Text-, Video- und Bildmaterial auf eventuell bestehendes Urheber-, Copyright- und Markenschutzrecht zu prüfen; der Auftragnehmer übernimmt diesbezüglich keinerlei Verantwortung. Jegliche Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung hat der Auftraggeber zu tragen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, (Teil-)Leistungen des Auftragnehmers umgehend zu prüfen. Die Abnahme erfolgt schriftlich oder mündlich bzw. stillschweigend durch Bezahlung der Rechnung. Allfällige Mängel müssen dem Auftragnehmer umgehend schriftlich und detailliert innerhalb von 10 Tagen mitgeteilt werden, ansonsten gelten die erbrachten Dienstleistungen als genehmigt. Allfällige Anpassungen nach diesen 10 Tagen werden mit dem üblichen Stundensatz separat verrechnet.
Gerät der Auftragnehmer bei Terminvereinbarungen mit Leistungen in Verzug, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Kann eine Frist aufgrund von technischen Problemen, Krankheit oder einem anderen Sachverhalt nicht eingehalten werden, wird keine Haftung oder Vergütung für Folgeschäden übernommen. Für allfällige Schäden, welche aus einem Verzug entstanden sind, haftet der Auftragnehmer in keinem Falle. Liefertermine sind nur aufgrund eindeutiger schriftlicher Vereinbarung und unter Berücksichtigung der Machbarkeit verbindlich.
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Geheimhaltung. Die contxt.agency GmbH ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, Kopien der Auftragsergebnisse anzufertigen und zu behalten.
Insofern nicht anders vereinbart, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass der Auftragnehmer sämtliche Produkte und Dienstleistungen als Referenz auf ihrer Webseite, an Messen, in Drucksachen sowie in sozialen Medien zu Akquirierungszwecken nutzen darf. Dem Auftragnehmer ist es gestattet, Logos u.Ä. des Auftraggebers on- und offline auch über das Vertragsende hinaus zu verwenden.
Die contxt.agency GmbH hat sich auch hierbei an die Geheimhaltungsverpflichtung zu halten, so dass nur öffentlich zugängliche Bereiche und technische Details vorgestellt werden, keinesfalls aber Interna jedwelcher Art des Auftraggebers.
Es ist dem Auftragnehmer gestattet, während der Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus Aufträge von Auftraggebern gleicher oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten.
Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber tritt unmittelbar nach Annahme der Offerte in Kraft. Die Annahmeerklärung kann mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen, wobei die contxt.agency GmbH berechtigt ist, auf einer schriftlichen Annahmeerklärung zu bestehen. Personen, welche einen Vertrag mit der contxt.agency GmbH abschliessen besitzen die juristischen Voraussetzungen zum Vertragsabschluss und sind über die Vertragspunkte nach Art. 2 Abs. 1 OR informiert und stimmen denen zu.
Die Position einer Internetseite in Suchmaschinen hängt von einer sehr grossen Anzahl von Faktoren ab, auf welche die contxt.agency GmbH keinen Einfluss hat und welche sich fortlaufend ändern. Die contxt.agency GmbH garantiert keine Platzierungen in Suchmaschinen-Resultateseiten für ein bestimmtes Keyword. Auch eine drastische Verschlechterung oder sogar vollständige Entfernung aus dem Index einer Suchmaschine kann nicht ausgeschlossen werden.
Für die Auswahl der Keywords ist der Auftraggeber verantwortlich. Widerspricht der Auftraggeber den vom Anbieter vorgeschlagenen Keywords nicht innerhalb von 5 Werktagen in schriftlicher Form, gelten diese als akzeptiert und freigegeben.
Als Preise gelten die vereinbarten Kosten für das jeweilige Produkt resp. für die jeweilige Dienstleistung.
Sämtliche vereinbarten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, z.Zt. 7.7%. Wurde nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis oder ein anderer Stundensatz vereinbart, so hat der Auftraggeber den effektiven Aufwand zu einem Stundensatz von CHF 200.– (zuzüglich MwSt. und Auslagen) zu vergüten. Abgerechnet wird in Zeiteinheiten von angefangenen 15 Minuten. Sämtliche Arbeiten, die nicht Teil eines offerierten Projektes sind (u.a. weitere Kampagnen, Anzeigen, Textbearbeitungen, Support, spontane Meetings), werden protokolliert und monatlich nach dem obenstehenden Ansatz abgerechnet.
Bei Aufträgen mit Rechnungsbetrag zwischen CHF 200.- und CHF 10’000.- wird eine Anzahlung (Akontorechnung) von 50% nach Auftragserteilung ausgestellt. Bei Aufträgen mit einem Rechnungsbetrag, der CHF 10’000.- überschreitet, wird eine Anzahlung von 34% (1. Akontorechnung) ausgestellt und eine 2. Teil-Rechnung über 33% (2. Akontorechnung) während der Auftragserledigung. Die Schlussrechnung wird jeweils nach Beendigung des Auftrags ausgestellt.
Die contxt.agency GmbH ist nicht verpflichtet vor Zahlungseingang der Akontorechnungen mit der Aus- resp. Weiterführung des Auftrags zu beginnen resp. fortzufahren. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so werden die laufenden Arbeiten umgehend eingestellt und der bis anhin geleistete Aufwand auf Stundenbasis zu den üblichen Stundensätzen fakturiert. Der Auftraggeber hat dabei keinerlei Anspruch auf irgendwelche Rechte an Auftragsergebnissen.
Änderungen und Zusatzleistungen, welche nicht in der Offerte enthalten sind, können mündlich oder schriftlich vereinbart werden, wobei die contxt.agency GmbH berechtigt ist auf einer schriftlichen Annahmeerklärung zu bestehen. Zusatzleistungen werden separat in Rechnung gestellt.
Vom Auftraggeber verursachter Mehraufwand kann von der contxt.agency GmbH zusätzlich fakturiert werden. Der Auftraggeber kann eine kostenpflichtige Zusatzbudgetierung verlangen. Werden Inhalte (z.B. Bild- oder Textmaterial) nicht in der vereinbarten Qualität zur Verfügung gestellt, so kann die contxt.agency GmbH den dadurch verursachten Mehraufwand separat fakturieren.
Alle Rechnungen unterliegen der festgelegten Zahlungsfrist und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei einer nicht fristgerechten Begleichung einer Rechnung behält sich die contxt.agency GmbH das Recht vor, den Auftraggeber zu mahnen. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20.- erhoben. Bleibt auch die zweite Mahnung erfolglos, wird die Betreibung eingeleitet. Sämtliche dadurch entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Zusätzlich wird eine Umtriebsgebühr in Höhe von CHF 500.- verrechnet.
Der Vertrag zwischen der contxt.agency und dem Kunden sowie die vorliegenden Geschäftsbedingungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Bei Meinungsverschiedenheiten ist vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Fällanden. Die contxt.agency GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitz bzw. Sitz zu belangen. Für Konsumentenverträge im Sinne von Art. 32 Abs. 2 ZPO gelten die Bestimmungen in Art. 32 Abs. 1 ZPO.
Benglen, 12. November 2021
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